Polo 6C: Berganfahrassistent ausschalten?

  • Leute, schaut doch einfach mal in die Bedienungsanleitung, statt hier groß etwas temporär codieren zu wollen.


    Wenn ihr am Hang abbremst und das Fahrzeug mit der Handbremse feststellt statt mit der Fußbremse,
    dann ist der Berganfahrassistent ausgeschaltet. Jedenfalls bei mir, denn ich fahre desöfteren auf einer stark ansteigenden Straße mit Ampel.
    Da benutze ich die Handbremse -den Assi grundsätzlich nur für die Gelgenheiten, wo ich auch normal in einem altem Auto direkt von Fußbremse
    über Gas/Kupplung anfahren würde. Man glaubt ja gar nicht, wie dicht manche Leute selbst bei so einer Steigung hinter einem anhalten. :S


    Der Assi ist auch offline, wenn das Auto parkt (im Hang).
    Das sollte doch zum Üben ausreichen.


    Ach ja- öffnen der Fahrertüre soll auch deaktivieren.
    Hab ich aber noch nicht probiert. :D

  • Der VW Händler darf den Berganfahrassistenten übrigens nicht deaktivieren.
    Da ploppt beim kodieren eine Warnmeldung auf, dass der Assistent nur bei Fahrschul-Fahrzeugen deaktiviert werden darf.

    Polo 6C GTI
    bestellt am 25.07.16 8o
    AB am 28.07.16 :thumbup:
    Wilkommenspaket am 23.08.16 :whistling:
    FIN am 27.09.16 8)
    Handbuch online am 28.09.16 :huh:
    Abholtermin am 23.10.16 10:00 Uhr ^^ pünktlich abgeholt <3

  • mag ich dir sofort glauben, dass es da auch wieder mal so´ne überflüssige Vorschrift gibt. Weiß wer, was bei diesen und vergleichbaren Dingen eigentlich der (rechtliche? faktische?) Hintergrund ist? Wieso "dürfen" Dinge nicht deaktiviert werden, die man im einen Fall hat, die aber nicht vorgeschrieben sind, die man im anderen Fall (einfacher ausgestattetes Fahrzeug) gar nicht erst hat?

  • Vorgeschrieben oder nicht, der Berganfahrassi ist Teil der ABE des Fahrzeugs, und das Auscodieren führt streng genommen zum Verlust dieser.


    ESP (bzw. ASR eigentlich nur) kann ja auch per Knopf deaktiviert werden, Beifahrer-Airbag auch oder selbst Start-Stop kann ich nach jedem Starten mit einem Knopf deaktivieren. Und dass der Berganfahrassistent Sicherheitsrelevant ist kann einem ja auch keiner erzählen, wieso ist er dann nämlich nicht in allen Polos verbaut? ;)

  • der Berganfahrassi ist Teil der ABE des Fahrzeugs

    würde mich in einer überbürokratischen EU zwar auch nicht total wundern, wenn das so ist. Ich weiß gerade nicht, wo ich das nachlesen kann. Aber bis zum Beweis des Gegenteils würde ich das erstmal bestreiten wollen, rein vom gesunden Menschenverstand her und wg. der gerade von Thomas genannten Gründe. Kannst du deine Behauptung beweisen?

    • Offizieller Beitrag

    ASR kannste aus machen das du ausm Schnee kommst zur not, Beifahrerairbag, dass du Baby transportieren kannst. Start & Stop ist eine Belastung die man nicht immer geben möchte. Wenn du jetzt aber den Berganfahrassitenten ausmachst und dann rückwärts ihn einen anderen Karren rein fährst dann wäre die Rechtslage vllt anders. nur Spekulation. Bei dem Assistenten kannst du halt Unfälle bauen.

  • Und dass der Berganfahrassistent Sicherheitsrelevant ist kann einem ja auch keiner erzählen, wieso ist er dann nämlich nicht in allen Polos verbaut? ;)

    Klugshice-Mode on:


    Ich kann zu eurer Diskusion zwar sonst nichts beitragen, aber der Berganfahrassistent ist Serie. ;)
    War selbst schon beim 6R Trendline Serie.


    KM of


    Greetz
    Winger

  • ASR kannste aus machen das du ausm Schnee kommst zur not, Beifahrerairbag, dass du Baby transportieren kannst. Start & Stop ist eine Belastung die man nicht immer geben möchte. Wenn du jetzt aber den Berganfahrassitenten ausmachst und dann rückwärts ihn einen anderen Karren rein fährst dann wäre die Rechtslage vllt anders. nur Spekulation. Bei dem Assistenten kannst du halt Unfälle bauen.

    Und ein abgeschalteter Beifahrerairbag kann deinen Beifahrer töten - is natürlich viel sicherer wie ein abgeschalteter Berganfahrassistent :)


    Und wenn man am Berg nicht anfahren kann, dann sollt man eh lieber nochmal in die Fahrschule und nicht einem deaktivierten Assistenten die Schuld geben :D


    @Winger76 - dann muss ich das irgendwo verwechselt haben - als ich vor ein paar Monaten nach nen Nachfolger für den Ibiza gesucht hab gabs in den div. Konfiguratoren ein paar mal den Berganfahrassistenten als Extra zur Auswahl, dachte der Polo war auch darunter :saint:

  • selbst wenn er Serie ist oder nicht, alles bisher Genannte ist ja nur Spekulation. Frage ist alleine, ob mit dem Deaktivieren nach geltender Rechtsprechung die ABE erlischt - oder ob VW in falschem, vorauseilendem Gehorsam sich, warum auch immer, bloß querstellt und weigert.

  • selbst wenn er Serie ist oder nicht, alles bisher Genannte ist ja nur Spekulation. Frage ist alleine, ob mit dem Deaktivieren nach geltender Rechtsprechung die ABE erlischt - oder ob VW in falschem, vorauseilendem Gehorsam sich, warum auch immer, bloß querstellt und weigert.


    Wird der Berganfahrassistent bei der "Pickerl" Überprüfung geprüft in DE? (also dem jährlichen TÜV).
    In Österreich steht das nicht auf dem Formular für die Prüfung und dort müsste doch alles ABE relevante geprüft werden oder?


    Vorhin schrieb ja auch jemand, dass da eine Meldung kommt, dass er nur bei Fahrschulautos deaktiviert werden darf - hat auch seinen guten Grund, dass man ihn dort deaktivieren sollte damit die Fahrschüler lernen ohne dem zu fahren.

  • mir fallen gerade noch zwei Sachen/Fragen ein:
    1) Genau genommen muss ich vor jedem Fahrtantritt um mein Auto herumlaufen, darf mich auf nichts verlassen, nicht darauf, dass die Blinkerbirne gestern wohl noch funktionierte. Wenn ich ein neues/geliehenes Auto das erste mal fahre, bin ich auch "verpflichtet", nicht gleich Vollgas zu geben. Erscheint sehr weit hergeholt, dass aus einem abgeschaltetem Berganfahrassistenten knifflige Schuldfragen entstehen sollten. Wer sollte das einklagen? Der Besitzer, der selbst abschalten ließ? Der Nachbesitzer, der sich nur auf Grund der Ausstattungsliste darauf verließ, am Berg nicht bremsen zu müssen? (( Zudem, im bergigen Land mag das Ding ja sinnvoll sein. Im Flachland, wo es allenfalls mal Straßenüberführungen gibt, ist das Teil ein nerviges, unzuverlässiges Yps-Gimmik, dem die eine Mini-Steigung mal zum Aktivieren ausreicht, mal nicht. Für mich wäre es, wie schon mal gesagt, ein Sicherheitsgewinn, wenn er zuverlässig aus wäre)
    2) Könnte es eigentlich ganz andere Gründe geben, warum VW das nicht will? Bringt das irgendwas anderes durcheinander, wenn der aus ist? Oder will VW vermeiden, bei Gebrauchtwagenverkauf erstmal mühsam Wunschprogrammierung des Vorbesitzers rückgängig machen zu müssen (Die schaffen es ja nicht mal, bei Gebrauchten die mehr oder weniger augenfälligsten Mängel zu beseitgen, die dem Neubesitzer nach einem Tag auffallen)

  • Ob durch die Auscodierung des BAA die ABE des Fahrzeugs erlischt müsste in letzter Konsequenz ein Richter beurteilen. Gemäß StVZO erlischt die ABE wenn durch die Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Wenn eine serienmäßig vorhandene Sicherheitseinrichtung entfernt wird, und zu diesen gehört eben auch der BAA, so führt dies zu einer potentiell höheren Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Und zur Frage wer das einklagen sollte: Stell dir vor, du stehst am Berg und hinter dir ein Fahrradfahrer. Dein Fahrzeug rollt aufgrund des auscodierten BAA zurück, der Fahrradfahrer stürzt und verletzt sich. Wenn ich der Rechtsanwalt des Fahrradfahrers wäre und zufälligerweise wüsste, dass dein Fahrzeug serienmäßig mit einem BAA ausgestattet ist und somit gar nicht zurückrollen dürfte, würde ich schon mal einen Gutachter einschalten, und wenn der dann feststellt, dass du den BAA hast nachträglich auscodieren lassen denke ich schon, dass das ein Richter als mutwillige Erhöhung der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einstuft, mit entsprechenden Folgen für dich. Und wenn eine VW Werkstatt die auscodierung vorgenommen hätte, könntest du ja anschließend auf die Idee kommen, die Werkstatt zu verklagen.


    Ob das alles Sinnvoll ist, oder nicht sei dahingestellt, ich möchte hier Niemanden bevormunden oder von irgendeiner Veränderung abhalten. Meine Fahrzeuge entsprechen auch nicht in allen Punkten der jeweiligen ABE. Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, dass technische Veränderungen auch rechtliche Folgen haben können.

  • Ja, alles richtig. Aber ich kann mich auch immer nur wiederholen !!! Ich habe nur 2 Füße, die brauche ich zum Anfahren für Kupplung und Gas. Und manchmal hat man die Füße schon länger da, weil es immer wieder weiterzugehen scheint, und dann kommt doch noch jemand auf der querenden Vorfahrtstraße hinter dem Busch hervor. Bremsen kann ich in dieser Zeit nur, wenn es unbedingt sein muss, also wenn er zurückrollt. Oft tut er es nicht. Warum? Rollt er nicht zurück, weil es etwas schräg aber sowieso nicht aussreichend schräg ist? Rollt er nicht zurück, weil er in einer Bodenwelle, einem Schlagloch steht? Total egal! Er rollt nicht! Jetzt nicht und in drei Sekunden nicht, weder an der zu geringen Schräge noch an der Bodenwelle noch an dem Schlagloch ändert sich etwas. Das einzige, was "eigenmächtig" und manchmal unverwartet etwas verändert, ist dieser schwachsinnige BAA. Der einzige riesige Sicherheitsgewinn bestände darin, diesen Unsinn "zuverlässig" ausschalten zu können. Gefälle = Bremsen, falls er rollt. Das ist eine eindeutige Sache. Gefälle = auf jeden Fall bremsen, falls der BAA nicht angeht, nach drei Sekunden bremsen, weil der BAA doch anging aber wieder ausgeht, ... letztlich die gefährlichere Variante.