Auf der ABE steht aber nichts in Verbindung mit dem Wagen. Nur Infos über die Feder etc.
Greift die ABE jetzt nur mit dem zugehörigen Teilegutachten und die Federn müssen somit nicht beim TÜV eingetragen werden, solange man mit Orginal VW Felgen mit passender Größe der Felge und Reifen fährt. Natürlich die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Im Teilegutachten stehen nämlich auch keine Felgen und Reifen, sondern nur die e1 Nummer und das Modell bzw Fahrzeugschlüssel.
Fahrzeug Polo 6R EG-Typgn. e1*2001/116*0510*. .*) bzw. e1*2007/46*0486* . .**)
Reifen siehe Text zu Auflage 3.8