Wann sind Service-"Zusatzumfänge" fällig

  • Hallo,


    ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, wann die Service-"Zusatzumfänge" gemacht werden müssen und was dort alles gemacht werden muss.


    Flexibler Intervall- und Inspektionsservice ist mir klar. Jetzt steht auf dem Aufkleber der B-Säule aber, dass "Zusatzumfänge" im Monat 07/2016 oder bei 60.000km fällig werden. (EZ 07/2012)


    Der nächste Intervallservice wird erst ca. in einem Jahr fällig, der Inspektionsservice ebenso.


    Muss/sollte ich für die "Zusatzumfänge" jetzt einen Termin machen oder kann/sollte ich bis zum nächsten fälligen Intervallservice warten?
    Was fällt alles unter die "Zusatzumfänge"? Nur Zündkerzen und Luftfiltereinsatz?


    Danke!

  • Ne, Bremsflüssigkeit ist 3 Jahre nach EZ und wurde letztes Jahr bei dem Inspektion-/Intervallservice gemacht.


    Ein Servicemitarbeiter beim Händler hat mir jetzt erzählt ich soll einfach weiterfahren. Die Zusatzumfänge werden dann beim nächsten Intervall-/Inspektionsservice mit gemacht.
    Die Mobilitätsgarantie ist auf jeden Fall nicht dadurch eingeschränkt, weil die sich immer auf den Intervallservice bezieht.


    Warum es jetzt den Hinweis auf dem Aufkleber gibt, dass "Zusatzumfänge" jetzt fällig sind, konnte nicht geklärt werden.


    Was für ein Chaos.

  • Hallo,


    weiß nicht ob das weiterhilft, aber bei mir waren/sind mit Zusatzumfängen die Zündkerzen gemeint. Das passt auch mit dem angegebenen Intervall (4 Jahre oder 60 tkm).
    Ich habe dafür einen extra Termin ausgemacht, aber inwiefern das für die Mobilitätsgarantie relevant ist, weiß ich nicht.