Ich denke es kommt auf den Anlass an. Wenn ich jetzt eine gehabt hätte, bin ich mir Sicher dass das Aufzeichnen der Fahrerflucht rechtlich in Ordnung gewesen wäre, sofern ich nur diesen Tatvorgang aufgezeichnet habe.
Eigentlich ist dein Fall ja ziemlich mit dem verlinkten von München zu vergleichen. Dashcam's brauchst du beim parken ja nur bei Fahrerflucht Ich kann mir schwer vorstellen dass bei so "kleinen" Parkschäden Dashcam-Videos häufig zugelassen werden, in der Schweiz werden sie dies bestimmt nicht. Du hast einen finanziellen Schaden, das ist klar - aber es wurde niemand verletzt und die Kosten werden dich wahrscheinlich nicht in den finanziellen Ruin treiben Wenn du nach einem schweren Unfall plötzlich Querschnittsgelähmt wärst, dann wäre das Interesse an der Aufklärung des Falles garantiert wichtiger als die Verletzung des Datenschutzes und somit jegliche Aufnahmen zulässig
@ Mod : vielleicht kurz die 3 Beiträge hier in seinen Thread verschieben