Scheinwerfer Folieren

  • Hallo,
    ich bin am überlegen ob ich meine Scheinwerfer (hinten) folieren werde,da lasieren mir zu umständlich ist.


    Nun wollt ich mal so in die Runde frage ob das schon mal jemand gemacht hat & ob es schwierig ist ?


    Kann es natürlich auch beim Fachmann machen lassen,aber das wäre ja zu langweilig 8) (und zu teuer). :facepalm:


    Zudem muss der ganze Spaß dann beim Tüv noch eingetragen werden ?
    Theoretisch schon oder ? ?(



    mfg. chewie255



    Scheinwerfer Folie

    • Offizieller Beitrag

    Alle nachträglichen Veränderungen an Scheinwerfern und Rückleuchten sind unzulässig und wird dir niemand eintragen.
    Dabei ist es egal, ob foliert, lasiert oder nur die Art oder Typ des Leuchtmittels verändert wird.
    Ob das nun sinnhaft ist oder nicht, o.b. du dich über diese Vorschrift hinwegsetzt oder nicht, und ob du im Fall der Fälle mit den Konsequenzen leben möchtest oder nicht, entscheidest alleine du!

  • Mal noch so als Ergänzung zum Eintrag davor:


    Nur weil es viele machen ist es nicht automatisch legal... ;)


    Tatsache ist: Wenn du selber an den Rückleuchten eine Lasierung / Folie etc. aufbringst veränderst du damit die Leuchtstärke. Im Gegensatz zu von Herstellern produzierten und geprüften Rückleuchten ist bei deinen selbst veränderten Funzeln nicht sichergestellt, dass die Mindestleuchtstärke eingehalten ist (oder es nicht zu Beeinträchtigungen anderen Verkehrsteilnehmer kommt) und somit darfst du damit nicht rumfahren. Einfach mal bei Google nach lasierte Rückleuchten suchen, da findest du genug zu dem Thema.

  • Ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Ich habe gestern mit einem Kumpel meine Scheinwerfer vorn teilfoliert (rote Linie unten).
    Ist das genauso verboten?
    IMG-20170613-WA0107.jpeg


    Und wie ist es bei der Teilfolierung oben (der "böse Blick")? (vgl. bei x2car.de)

  • Ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Ich habe gestern mit einem Kumpel meine Scheinwerfer vorn teilfoliert (rote Linie unten).
    Ist das genauso verboten?
    IMG-20170613-WA0107.jpeg


    Und wie ist es bei der Teilfolierung oben (der "böse Blick")? (vgl. bei x2car.de)

    Also ich denke das ist kein Problem mit denn Streifen,weil es wird ja nichts eingeschränkt.
    Bei der Scheinwerfer Folierung ging es ja nur drum,dass wenn du die Dinger Dunkler machst die Leuchtkraft nicht mehr TÜV gemäß gegeben wird.


    Die Linien nehmen ja nichts weg.


    Und zu dem Bösen Blick -> der ist bei mir von Werk aus drin per Plastik :thumbup:
    Von daher glaube ich nicht das es verboten ist bzw. je nach dem welchen Winkel du glaube nehmen tust (wie beim Roller).



    mfg. chewie255

  • Danke für die Antwort.
    Da sind die Scheinwerfer vom M4 von JP auch nicht zugelassen, oder?

    Das hab ich selber gesehen und mich das gleiche gefragt.


    Ich weiß nicht wie das bei dem ist mit TÜV,weil ich wollte meine Rückleuchten Schwarz machen.
    Und JP hat seinen M4 vorne gelbe Scheinwerfer verpasst.


    Da es auch normales Licht gibt das auch gelb ist könnte das sogar legal sein oder ?
    Ich meine die Leuchtkraft wird ja nicht "abgedunkelt" wie als ob man Schwarz drüber legt.


    Will mich aber auch auf nichts festlegen :D



    mfg. chewie255 :rolleyes:

  • Dann frag doch erstmal beim TÜV nach und bring das zeug mit, die können es Dir doch dann gleich sagen ob jo oder ne....

  • Keiner trägt EUCH das ein.
    Und selbst wenn es jemand anders eingetragen bekommt, hilft das in ner Kontrolle oder bei der nächsten HU eines anderen Prüfers wenig.


    Macht es doch einfach und fahrt damit so lang es gut geht. Wenns auffällt oder sonstige Probleme auf euch zukommen ist es halt Pech.


    Habt ihr dazu nicht die Traute, könnt ihr halt nur Dinge machen die zulässig sind.
    Und dieser JP oder wie der sich da nennt, hat halt die Traute es zu machen.


    Ich würde es auch machen wenn ich es gut finden würde. Bunte Scheinwerfer ist aber null mein Ding ebenso wie bunte Felgen. :D

    • Offizieller Beitrag

    Also - es gibt durchaus gelbe Scheinwerfer mit e-Prüfzeichen.
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    Zumindest als Nebelscheinwerfer sind die bei uns legal.
    Mein erstes Auto war ein R 5 - der hatte - auch in Deutschland - gelbe Nebelscheinwerfer an der Front.


    Hauptscheinwerfer sind da aber schon eine ganz andere Nummer - insbesondere da es die mit e-Prüfzeichen für aktuelle Modelle nicht mehr gibt (Frankreich fährt seit Jahren weiß.)

  • Richtig vor Jahren hat man dort noch einige ältere Modelle mit gelben Hauptscheinwerfern gesehen.


    Die Hersteller haben aber keinen Bock mehr sich Dinge aufdiktieren zu lassen die nicht gesetzlich gefordert sind.


    So hat auch die USA auf die kleine Kennzeichenmulde an deutschen Fahrzeugen verzichten müssen.


    Ein kleines passt nunmal auch in eine große Mulde.