Hallo liebe Gemeinde:)
Mal eine Frage und zwar müsste ich mein Fahrwerk in den Fahrzeugschein eintragen lassen, jetz hab ich auf der Internetseite der Zulassungsstelle gesehen das ich dazu auch dem Fahrzeugbrief benötige den ich aktuell durch meinen Umzug nicht mehr finde !
Ich kann mich nicht dran erinnern das ich jemals den Schein dazu benötigt habe und mein anderer Polo hatte 3 volle Seiten Fahrzeugschein, weiß da von Euch jemand Bescheid?!
Mit freundlichen Grüßen
Eintragung
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- Polo 6C
- AirlessGti
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Für Fahrwerk wird nur der Fahrzeugschein und das Gutachten benötigt, Änderung am Fahrwerk wird normalerweise nicht im Brief eingetragen.
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Ich habe schon etliche Änderungen in meine Fahrzeugscheine eintragen lassen. Ein oder zwei Mal wollte die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief sehen mit der Begründung, dass ich mich mit dem Brief als Eigentümer des Fahrzeuges und nicht nur mit dem Fahrzeugschein als Besitzer legitimieren sollte. In der Mehrzahl der Fälle ging es jedoch ohne Brief. War also bei mir abhängig vom Sachbearbeiter.
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Früher wurde neben der Eintragung im Schein auch in den Brief eingetragen. Ist mit den neuen Fahrzeugbriefen nicht mehr der Fall. Kann aber sein dass Sie den trotzdem sehen wollen. Im Zweifel wenn nicht mehr auffindbar musst dir eben nen neuen Brief ausstellen lassen. Das geht auch dort vor Ort..
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Spätestens beim Verkauf des Fahrzeugs geht ohne den "Brief" nix - heißt doch jetzt aber auch irgendwas mit Zulassungsbescheinigung Teil sowienoch.
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Ein neuer Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II kostet zwischen 70 und 120€, je nach Bezirk.
Meist sind die COC-Papiere am Brief angeheftet, die kosten extra ca. 90€. -
Ja ich muss ihn mal suchen irgendwo ist er bestimmt in den Kartons
Wichtig für mich nur ob ich ihn für eine Eintragung in den Fahrzeugschein brauche da mich die Polizei angehalten hat und es eine Einzelabnahme war aber das werd ich morgen schon merken bei der Zulassungsstelle -
Bei mir wurde jeweils meist bei der ersten Eintragung jeweils ein neuer Brief ausgestellt, weil sich im Brief ein Buchstabe geändert hat.
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Hi,
ich kann Dir nur dringende empfehlen, den Brief zu suchen.
Wie schon geschrieben, er weist Dich als Eigentümer aus.Eine Neubeantragung dauert Wochen, da zunächst eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgegeben werden muss, soviel ich weiß....
Ist auf jeden Fall mit Kosten und Rennerei verbunden, dann lieber suchen.
Irgendwann brauchst Du den sowieso, sei es für den Verkauf oder die Verschrottung.
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Der KFZ-Brief weist nicht als Eigentümer aus. Steht auch extra drauf.
Der BGH hat nur mal geurteilt, dass ein “gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten“ dann nicht mehr in Frage kommt, wenn man sich den Brief nicht vorlegen lässt.Heißt: Wenn jemand ein Auto kauft und der Verkäufer kann den Brief nicht vorweisen, ist der Käufer dann nicht mehr geschützt, wenn hinterher rauskommt, dass der Verkäufer nicht verkaufen konnte (weil ihm das Auto nicht gehörte).
Das heißt: Der Brief weißt vielmehr die Verfügungsbefugnis, nicht aber das Eigentum nach.
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Also in Bremen geht ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 schon mal garnix. Also meine Empfehlung ist suchen!
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Der KFZ-Brief weist nicht als Eigentümer aus. Steht auch extra drauf.
Der BGH hat nur mal geurteilt, dass ein “gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten“ dann nicht mehr in Frage kommt, wenn man sich den Brief nicht vorlegen lässt.Heißt: Wenn jemand ein Auto kauft und der Verkäufer kann den Brief nicht vorweisen, ist der Käufer dann nicht mehr geschützt, wenn hinterher rauskommt, dass der Verkäufer nicht verkaufen konnte (weil ihm das Auto nicht gehörte).
Das heißt: Der Brief weißt vielmehr die Verfügungsbefugnis, nicht aber das Eigentum nach.
Vielen Dank für Deine Erklärung :)!