Erfahrungen mit KSB Plus Ratenschutzversicherung

  • Hey Leute,


    mal ne nicht so schöne Sache. :(


    Wollte mal fragen ob hier jemand Erfahrungen mit der Ratenschutzversicherung (KSB Plus) von VW hat.


    Ich habe im Oktober 2017 nach Jahren meinen alten Job gekündigt und bin dann in den öffentlichen Dienst gewechselt ( Verkehrsbetriebe Bus/Straßenbahnfahrer) .


    Dort war ich seit dem 1. November 2017 und habe leider die Theorieprüfung verhauen und es wurde ein Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis gemacht.


    Das heißt: ich wurde vom 23. November an bis 31. Dezember 2017 dort freigestellt mit weiterer Lohnfortzahlung bis Ende Dezember.


    Nun ist es so, das ich jetzt seit Januar noch abwarten muss ob ich überhaupt ALG 1 bekomme um den Autokredit und alle anderen privaten Kosten abzudecken. Wenn es blöd läuft, dann bekomme ich evtl. ne Sperre bis 25. März 2018.


    Hat jemand damit auch schon mal Erfahrungen machen müssen und weiß ob die Ratenschutzversicherung von VW trotzdem greift, wenn ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigem Einverständnis , beim letzten Arbeitgeber erfolgt ist?
    Hab damals in meinen Autokredit auch 1810€ mehr für den KSB Plus Brief mit reingenommen.


    Danke schonmal für die Antworten.


    Gruß Denny

  • Hallo Denny,


    selbst habe ich noch keine Erfahrungen gemacht, möchte Dir aber auf Grund der KSB Plus Versicherungsbedingungen eine Antwort geben.
    Die Bedingungen hast Du beim Abschluss ausgehändigt bekommen.


    Zunächst muss man daran denken, ob Du arbeitslos im Sinne der Bedingungen bist.


    § 4 Zusatzbedingungen für den KSB Plus:


    “Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zur ausdrücklichen Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.“


    > Weshalb wurde Dein Arbeitsverhältnis aufgehoben (genauer Grund)? Warum hast Du die Theorie nicht wiederholt?


    “Während der Arbeitslosigkeit muss die versicherte Person außerdem Arbeitslosengeld nach deutschem Recht erhalten und aktiv Arbeit suchen. Andere Leistungen der Agentur für Arbeit, wie z.B. Überbrückungsgeld und Unterhaltsgeld, stellen kein Arbeitslosengeld im Sinne dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen dar.“


    > Sollte eine Sperre verhängt werden, sieht es auch nicht so gut aus.


    Dann hast Du nach § 3 der Bedingungen auch noch den Arbeitgeber gewechselt gehabt (erst nach zwölf Monaten beim selben Arbeitgeber gilst Du als Arbeitnehmer im Sinne der Bedingungen).


    Abschließend:
    Da Du ja keine Zugführerlizenz hattest (sozusagen umgeschult hast), könnten sie Dir daraus einen Strick drehen und annehmen, dass Du “Auszubildender“ warst - was die Leistungspflicht ausschließt.


    Kurzum:
    Ich wünsche Dir natürlich, dass alles glatt geht, aber ich habe meine Zweifel, dass die leisten werden.


    Für eine rechtsverbindliche Auskunft musst Du natürlich einen Anwalt aufsuchen. :)