Steht in deinen Papieren der Felgenname der Originalfelge??
Was du für eine Felge drauf hast, interessiert doch kein Schwein, hauptsache die Maße in den Papieren stimmen!
Schön wäre es Steffi. Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren beziehen sich auf Original-Räder. Typengebundene Räder mit der entsprechenden Teile-Nr.
Alles was nicht der Serie entspricht muß eingetragen werden, sofern nicht eine ABE dafür vorliegt, oder ein Schriftsatz, der ausdrücklich von einer Eintragung befreit.
Es ist also durchaus möglich, dass ein "Sonderrad" welches, von Dimension und Anschlussmaßen baugleich mit dem Original-Rad ist, eintragungspflichtig ist. Vielfach wird alleine aus Kostengründen lediglich ein Gutachten erstellt und der Kunde kommt um eine TÜV-Vorführung nicht herum.