Wie laut darf ein Sportauspuff in Deutschland sein !

  • Auspuffanlagen
    Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen.
    Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich.
    Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
    Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum (ca. 2000.- € Prüfkosten!).
    Bei Fahrzeugen gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:


    EZ bis 13.9.53 -> 90 Din
    20.5.56 -> 87 Din
    31.12.56 -> 84 Din
    12.9.66 -> 82 Din
    30.9.83 -> 84 dB(A)N
    30.9.90 -> 86 dB(A)E
    30.9.95 -> 82 dB(A)E
    ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E