Ok, dann kann der Sommer ja kommen danke.^^
Bei der anderen ET ist zum einem meine Motorisierung nicht aufgeführt. (nur 44-66 kw) Und zum anderen steht unten dann:
Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288mm an Achse 1. Laut Teilekatalog hat die Scheibe bei meinem 288mm (Wird gerade u.a. auch bestellt deswegen hatte ich das alles zur hand)
Ist das dann die selbe Bremse wie beim GTI? Schätze mal nein^^
Felgengutachten Auflage K2b
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- Polo 6R
- Pinkoforce
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Wie schon geschrieben, der "alte" Gti und 105Ps TDI haben die gleiche Bremse. Finde leider momentan kein Gutachten für die Felge. Sollte diese "Bremsenauflage" im Gutachten aufgeführt sein, könntest du Probleme bei der Eintragung bekommen, selbst wenn die Felge passen sollte. Man kann die Felge aber mit Spurplatten passend machen. Wenn du dann noch einen Prüfer hast der ein wenig über den Tellerrand schaut sollte das auch funktionieren
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Dann lieber gleich die "weiter raus stehenden"
Danke für deine Hilfe. -
Ich habe mir die Gutachten eben angeschaut. Bei 7x17 ET38 gibt es nur einen Bremsenauflage für den GTI mit der großen Bremse (312mm). Nicht für die sonstigen 6Rs. Zur Sicherheit habe ich zusätzlich Hendrik die Gutachten "zur Verfügung gestellt".
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Kann ich so bestätigen! Die Rad/Reifenkombi mit ET 38 musst du - insofern du keine Veränderungen am Fzg vorgenommen hast - nicht mal eintragen lassen. Die ET 45 sind wie vermutet nicht für die 288er Bremse geeignet.
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Wenn ich die nicht mal eintragen lassen muss ist das natürlich noch besser Dann müssen sie nur noch so gut aussehen wie ich es mir vorstelle^^
Jetzt muss ich nur noch ne Werkstatt finden für meine Inspektion.....weil die bekommen den nur mit den Winterfelgen -
falls interesse an den flaps besteht kann ich gerne fotos und teilenummern sagen denn ich hab die vom Golf 6 R auf meinem montiert...
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falls interesse an den flaps besteht kann ich gerne fotos und teilenummern sagen denn ich hab die vom Golf 6 R auf meinem montiert...
Wäre nett wenn du die mal posten könntest. DANKEEEEEEEE
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Wäre nett wenn du die mal posten könntest. DANKEEEEEEEE
teilenummern hab ich leider nicht bei der hand weil die flaps ja schon ne weile nicht mehr montiert sind...
gibts aber mittlerweile (soweit ich weiß) auch teilweise vom polo 6c.also vorne müssten die vom golf 6R dran (passen plug´n´play)
und hinten müsst schon welche fürn polo 6c geben... -
Interessante Info, besten Dank. Passen die Flaps vom Golf 6 denn ohne weitere Anpassungen an den Polo 6R?
Ist Euch bekannt, ob die Innenkannte bei 18 Zöllern trotzdem zusätzlich umgelegt werden müssen? Oder reichen vielleicht die Flaps für die Eintragung?
Beste Grüße
Lars -
kommt auf die tiefe an.
hab 18" aber durch die richtigen maße keine änderung notwendig -
Ich interessiere mich für die etabeta Venti-R 7.5×18 ET38 + 215/35R18, Fahrgestell ist Eibach 25/30 Federn mit Cupra Gummilagern tiefergelegt und soll evtl noch auf H&R 35/40. Bin da aber noch in der Meinungsbildung.
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Für die brauchst Du meiner Meinung nach keine Flaps.
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ich hab sie verbazut. Owohl ich sie nicht brauche. Wurden lackiert. Bleibt die ecke an der stange sauber.
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Hallo Leute,
aktuell beschäftigt mich die Frage, weshalb der 6C GTI eine eingeschränktere Freigabe
in den diversen Felgen-Gutachten hat als der 6R GTI mit 132 KW ?
(speziell für eine Kombi 16 x 7 mit 215/45 R16 als Sommerrad)
Ganz konkret finde ich immer wieder folgendes:
Die Gutachten beziehen sich immer auf eine 16x7 Zoll Felge (z.B. Borbet RE)
und mich interessiert eben die Gummierung mit 215/45 R16.
Da heißt es dann: 215/45 als M+S freigegeben für 132 KW UND 141 KW,
zusätzlich für 132 KW: die 215/45 R16 auch als Sommerrad !
Aber nicht für 141 KW als Sommerrad !
Wer kennt den Grund ? An der ET und der 312er Bremse kann es ja nicht liegen,
oder schrumpft die im Winter-Betrieb auf 288 ?
Danke schonmal für eure Antworten. Die original Syenit (7x16) wird
hingegen als Sommer-Komplettrad bei VW angeboten mit 215/45 und
einem Hinweis auf allgemeine GTI Verwendung (ohne einen Hinweis auf GTI-6C-Facelift-Einschränkung)
Ich kapier's einfach nicht. -
Ich denke es liegt daran, dass M+S Reifen ( Winter) bis 180km/h erlaubt sind und mit Sommerbereifung der 141kw wohl eine höhere Höchstgeschwindigkeit hat. Das belastet die Felgen wiederum mehr, sodass sie da wohl nicht mehr zulässig sind.
Oder das bei Geschwindigkeiten über 180km/h durch höheres Gewicht des 141kw die Belastung höher ist.
Ist aber reine Vermutung, müsste man schauen ob der eine schwerer bzw schneller als der andere ist. -
Es gibt keine allgemeine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von Winterrreifen auf eine bestimmte Geschwindigkeit wie zB 180km/h. Diese wird durch den Geschwindigkeitsindex vorgegeben.
Wahrscheinlicher ist die Vermutung, dass die Rad/Reifenkombi schlichtweg nicht auf dem Fahrzeug getestet wurde und somit keine Freigabe durch den Hersteller erhält. Dies kann zB der Fall sein wenn das Gutachten der Felge vor Erscheinen des Fzgs erstellt wird.