Hallo
Wer weiß wie lange man Garantie hat auf eine Sitzheizung die vor zwei Jahren erneuert wurde da diese damals defekt war.
Jetzt habe ich nach fast zwei Jahren wieder das Problem das die Sitzheizung nicht geht.
Danke für euren Kommentar.
Hallo
Wer weiß wie lange man Garantie hat auf eine Sitzheizung die vor zwei Jahren erneuert wurde da diese damals defekt war.
Jetzt habe ich nach fast zwei Jahren wieder das Problem das die Sitzheizung nicht geht.
Danke für euren Kommentar.
Ersatzteilgarantie gibt es grundsätzlich, soweit ich weiß, für 2 Jahre.
Sonderfall ist allerdings, wenn du die Sitzheizung hast während der Garantiezeit des Fahrzeuges reparieren lassen - durch die Beseitigung eines Sachmangels entsteht KEIN neuer Garantienanspruch!
Das würde also bedeuten, wenn du das betroffene Teil einen Tag vor dem Ende der Garantie tauschen lässt, und es geht 2 Tage später wieder kaputt, dann hast du kein erneuted Anrecht auf eine Behebung...
Ein hoch auf das deutsche Recht