Sitzheizung die zweite ??? Garantie auf ein verbautes Original VW Teil in einer Vertragswerkstatt.

  • Ersatzteilgarantie gibt es grundsätzlich, soweit ich weiß, für 2 Jahre.


    Sonderfall ist allerdings, wenn du die Sitzheizung hast während der Garantiezeit des Fahrzeuges reparieren lassen - durch die Beseitigung eines Sachmangels entsteht KEIN neuer Garantienanspruch!
    Das würde also bedeuten, wenn du das betroffene Teil einen Tag vor dem Ende der Garantie tauschen lässt, und es geht 2 Tage später wieder kaputt, dann hast du kein erneuted Anrecht auf eine Behebung...
    Ein hoch auf das deutsche Recht :wacko: