Also es sind definitiv keine Transportsicherungengen mehr drin... Und da ich selber "TÜV-Mann" bin weiß ich das die Auflage "Nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung" einfach überall reingeschrieben wird, egal ob es Sinn macht oder nicht. Eine Niveauregulierung hält ja die Fahrzeughöhe bei Beladung konstant, bedeutet Luftfedern an der Hinterachse... erklärt sich von selbst! Das ist im Übrigen mit einigen Auflagen in den Teilegutachten bzw. ABE's so, einfach nur zur absoluten Absicherung. Vergleichbar mit einem Medikamenten-Beipackzettel, jede noch so kleine Nebenwirkung die in 0,0000000000000000000001% der Fälle auftreten kann steht da drin, Zitat: "Nebenwirkung: eventuell Tod". Des Öfteren lese ich bei Eintragungen von Rädern z.B. das Radhäuser ausgestellt werden oder Stoßfängerkanten innen gekürzt werden sollen und dann schau ich mir das an und denk mir: selbst mit 10er Spurplatten kannst du dort noch ne Hand locker durchziehen (beladen, eingelenkt, verschränkt... das ganze Theater halt...) und frage mich dann, welche Experten schreiben eigentl. die Gutachten ? Es kommt immer auf den Einzelfall an und dazu sind wir ja auch Ingenieure...
Auf jeden Fall denk ich dass es funktionieren dürfte, die Frage ist nur wie weit kommt er runter? Wie gesagt, bei meinem A4 funzt es auch, da hab ich Gewindefedern von KW verbaut. Dort musst ich nur das Licht und die ganzen Assistentsysteme nachjustieren lassen, aber das wird sich beim Polo ausgehen in "nur das Licht"...
Also wer traut sich als erster?