Moin Moin Community,
hat jemand schon Erfahrung damit gesammelt ob die Werksgarantie bestehen bleibt
wenn man ne Abgasanlage ab Kat, mit Tüv-Eintragung vorgenommen hat?
Würde mich mal intressieren ...
Schöne Grüße euch!
Moin Moin Community,
hat jemand schon Erfahrung damit gesammelt ob die Werksgarantie bestehen bleibt
wenn man ne Abgasanlage ab Kat, mit Tüv-Eintragung vorgenommen hat?
Würde mich mal intressieren ...
Schöne Grüße euch!
Moin. Warum nicht das ist doch eine Bauliche Verbesserung. Hab bei mir Fahrwerk und Stabis gemacht und den ganzen Innenraum draußen gehabt und meine Garantie hab ich immer noch.
Ja, eben.
Ich kann mich irren, aber ich glaube die Werksgarantie beschränkt sich hauptsächlich auf Motortechnische Veränderungen.
Kann das sein?
Ich gehe davon aus, dass die Werksgarantie bestehen bleibt, solange nichts verbaut wird das Motorschäden, etc. verursachen kann.
Und da zählt ne Abgasanlage ab Kat wohl nicht dazu ... ?
Richtig so denke ich auch. Wenn du dir nicht sicher bist frag doch mal bei Vw nach habe ich damals wegen meinen Fahrwerk so gemacht und das Okay bekommen.
Mein Händler sagte mir: Solange es über eine ABE, EG oder über Eintragung nach §19/21 läuft - bleibt die Werksgarantie bestehen. Außnahmen Modifikationen am Motor, zum Beispiel Chiptuning. Hier wird ABT lediglich geduldet, da deren Versicherung die Werksgarantie übernimmt. Sprich bei Garantieansprüchen, regelt VW direkt alles mit der Versicherung, die du bei ABT automatisch mit abgeschlossen hat. Die hausinterne VW Werksgarantie gibt es dann nicht mehr. Ob und was die ABT Versicherung dann im Ernstfall übernimmt, ist allerdings fraglich.
ABT macht gerade Werbung und gibt 30% auf Auto s die drei Jahre alt sind aufs Tunnen. Nur mal so am Rande