Spurverbreiterungen bei Bluemotion, Teilegutachten sagt nein

  • Ich habe mal eine Frage zu Spurverbreiterungen.


    Ich war letztens beim TÜV um Spurverbreiterungen eintragen zu lassen. Diese hatten jeweils 15 mm. Hatte auch alle nötigen Teilegutachten dabei.
    Ich hätte mir diese aber vielleicht vorher mal anschauen sollen, denn da stand doch Tatsächlich drin, dass diese nicht an Fahrzeugen mit Bluemotion Technologie angebracht werden dürfen.
    Also wieder nach hause und die Dinger wieder runter. Echt blöde Sache.


    Jetzt frage ich mich aber, was das soll. Wieso dürfen die denn an allen Polos angebracht werden, nur nicht an Polos mit Bluemotion Technologie.
    Könnte mir das bitte einer erklären? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.


    Außerdem, gibt es die Möglichkeit, dass sich der TÜV über das Teilegutachten hinweg setzen kann?
    Das meinte nämlich der Dekra-Angestellte, mit dem ich daraufhin gesprochen habe.


    Danke schon mal im voraus.


    MfG Revil