unfallfrei - was bedeutet das genau?

  • Moin zusammen,


    aus gegebenem Anlass: viele Angebote tragen nicht das "unfallfrei" in der Beschreibung. Wenn man jetzt nachfragt erfährt man, dass eine Stoßstange ausgetauscht, repaiert oder eine Tür lackiert wurde. Wenn ich das Auto irgendwann weiterverkaufen würde, dürfte ich "unfallfrei" also nicht verwenden. Stern.de behauptet, als Unfallschaden gilt jede zerstörerische Einwirkung von außen. Autokaufrecht.info sagt Folgendes:


    „Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“
    [...]
    „Unfallfrei“ ist ein Fahrzeug demnach nur dann nicht, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat. Ein Bagatellschaden schließt die Bezeichung als „unfallfrei“ dagegen nicht automatisch aus


    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie verfahrt ihr beim Verkauf?
    Mein Eindruck ist: wenn bei einem Händler das Wörtchen "unfallfrei" fehlt, kann man nur noch die Höhe des Schades nachfragen.


    VG Markus

  • Auf jeden Fall bei einem Händler zu 100% darauf bestehen zu erfahren, was passiert ist, wo und wie es instandgesetzt wurde...
    Selbst vermeintlich "kleine" Unfallschäden können zu ungeahnten Folgeschäden führen.. Beispiel: Heckschaden. Es wurde "nur" der Biegeträger hinter der Stoßfängerverkleidung und die Stoßfängerverkleidung erneuert. 3 Jahre später rostet dir die Kiste aber unterm **sch weg, weil jemand damals geschlampt hat und die Lackbeschädigungen an der Karosse im Bereich der Biegeträgerverschraubung nicht beseitigt hat.


    Deshalb selbst bei einer "Unfallfreiheit" immer nach einer möglichen Schadenshistorie fragen. Auch solche Dinge können die dümmsten Folgen haben...


    Als Privatperson ein Fahrzeug zu verkaufen ist dagegen halt immer so ne Sache, wenn man selbst der erste Besitzer ist und eine genaue Werkstattaufenthaltsliste mit allen möglichen Ausbesserungen usw. hat, kann man auch da mit Fug und Recht das Fzg. als "unfallfrei" bewerben.
    Sobald man jedoch nicht weiß, was vor einem selbst mit dem Auto passiert, ist, wäre ich mit solchen Aussagen vorsichtig.

  • Habe einige A3 gesehen, die (auf Nachfrage!) diverse Rempler hinten bzw. an der Seite hatten. Die Händler lassen das Prädikat "unfallfrei" einfach weg und reden um den heißen Brei herum. Allerdings wird das Auto auch nicht als Unfallwagen bezeichnet.


    Sehe ich das richtig:
    - wenn das Auto einen Auffahrunfall hatte (mehrere Bodyteile getauscht) - Unfallfahrzeug
    - nur eine Schramme, die Stoßstange wurde getauscht, Kotflügel lackiert - nicht unfallfrei
    - nur ein paar kleine ausgebesserte Kratzer - unfallfrei

  • Das kann man nicht genau sagen, da für manche schon eine Delle wie z.B beim Einparken als Unfall zählt, habe ich selber schon bei meinem Cousin gehabt.


    Was ist wenn augfrund von Steinschlägen die Frontschürze lackiert wurde ... Unfallfahrzeug ? das habe ich ja aktuell bei meinem Polo, da wollte mir einer erzählen obwohl ich nen Gutachten und alle Dokumente habe, dass der Polo jetzt ein Unfallwagen ist......


    Für mich ist das Ansichtssache und ich würde das von Fall zu Fall entscheiden.

  • Sehe ich das richtig:
    - wenn das Auto einen Auffahrunfall hatte (mehrere Bodyteile getauscht) - Unfallfahrzeug
    - nur eine Schramme, die Stoßstange wurde getauscht, Kotflügel lackiert - nicht unfallfrei
    - nur ein paar kleine ausgebesserte Kratzer - unfallfrei


    Würde ich jetzt rein vom Bauchgefühl auch so sehen. Wenn ich an der hinteren Stoßstange einen Kratzer im Lack habe wo entweder mal jemand mit nem Einkaufswagen oder ner Mülltonne lackgeschrammt ist (ist hier in der Großstadt gar nicht mal so selten wenn die Müllabfuhr die großen Tonnen zwischen den geparkten Autos durchmanövrieren muss :pinch: ) und ich lasse die Stoßstange neu lackieren würde ich das Auto auch als unfallfrei verkaufen. Ich würde natürlich darauf hinweisen das die Heckstoßstange mal neu lackiert wurde aufgrund des Lackkratzers und die Rechnung als Nachweis vorlegen aber der Wagen ist an sich unfallfrei.


    edit: @andreas93
    Wenn ich nach dem verlinkten Artikel gehe lag ich mit meinem Bauchgefühl genau richtig: Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich? "Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."

  • Die versuchen halt einfach alles, um den Preis zu drücken. Das ist echt lustig. Kauft man sündhaft teure Lautsprecher, hat man ein nettes und ehrliches Verkaufsgespräch, kein "letzter Preis", kein Betrug, kein agressives Verhandeln. Man legt einen Preis fest und der wird halt gezahlt. Nur in KFZ-Kreisen muss man sich mit solchen Dingen rumschlagen. Alles was mit Autos zu tun hat scheint einfach generell Krimine... äh ich meine zweifelhafte Leute anzuziehen :facepalm:

  • Ich würde es erst als Unfallfahrzeug sehen wenn Blechteile ausgetauscht werden mussten. Also bei einem Auffahrunfall der Stoßstangenträger oder die Türen bei einem seitlichen Unfall


    Wenn man die Stoßstange nachlackiert hat wegen ein paar schrammen dann würde ich den wagen als unfallfrei verkaufen



    Ich hatte ja ab Werk eine Schaden hinten an der Stoßstange wo die Stoßstange nicht in der Führung war und deshalb die Heckklappe immer draufgeschlagen hat. Da wurde die Stoßstange und die Heckklappe neu lackiert. Es wurde alles auf Garantie übers Werk abgewickelt. Habe davon weder eine Rechnung noch sonstwas. Würde aber wegen dem Schaden nicht mein Auto also nicht unfallfrei bzw Unfallfahrzeug verkaufen

  • "Unfallfrei" ist wieder ein ziemlich dehnbarer Begriff. Es gibt auch Definitionen wonach unfallfrei solange gilt wie beschädigte Teile einfach abgeschraubt und getauscht werden können. Sobald aber an einer Stelle etwas gebogen, geschweißt oder gerichtet werden muss ist es nicht mehr unfallfrei.

  • Hey,


    muss denn bei einem bekannten Unfallschaden (Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer etc.) der Händler
    angeben auf der Rechnung dass es sich um einen Unfallfahrzeug handelt?


    Was wäre wenn in drei Jahren die Karossiere rostet aufgrund des Schadens und


    a) das Fahrzeug als Unfallfahrzeug in der Rechnung so deklariert wurde oder
    b) das Fahrzeug nicht als Unfallfahrzeug deklariert wurde?


    Muss man in dem Fall auf a) bestehen und ein Gutachten bzw. Rechnungen anfordern?

  • Also bei dem letzten Händler, bei dem ich gearbeitet habe, haben wir grundsätzlich Leasingrückläufer bekommen.


    Die haben alle irgendwelche Ditscher gehabt usw. Aufjedenfall galt bei uns: erst bei Vorschäden ab einen Reparaturwert von 2500 Euro wurden die Schäden angegeben. Bei allem darunter wurde einfach getauscht oder nachlackiert und nichts weiter gesagt.


    Also das ganze Thema ist wirklich eine reine Abzocke, sollte man als Privatmensch mal ein bisschen am Zaun langschrammen und es lackieren ohne was zu sagen und der neue Besitzer findet es raus bist du sofort dran. Bei dem Händler ist das nie passiert.

  • Genau das ist auch mein Eindruck bzw. der Grund für meine Frage. Habe immer nachgefragt (telefonisch). Eine Mitarbeiterin hat das Wörtchen "unfallfrei" ganz bewusst nicht in den Mund genommen, sondern nur herumgedruckst. Vermutlich reicht es rechtlich gesehen, wenn man das Wörtchen weglässt. Es ist ja bei ein paar Schrammen kein Unfallfahrzeug, sondern nur nicht unfallfrei :D


    Nunja, mal schauen. Es gibt kaum Fahrzeuge ohne solche Schäden. Werde den Neuen wohl wirklich bis zum Schluss fahren müssen, damit ich keinen Gebrauchtwagenhandel mehr betreiben muss :facepalm: