Moin zusammen,
aus gegebenem Anlass: viele Angebote tragen nicht das "unfallfrei" in der Beschreibung. Wenn man jetzt nachfragt erfährt man, dass eine Stoßstange ausgetauscht, repaiert oder eine Tür lackiert wurde. Wenn ich das Auto irgendwann weiterverkaufen würde, dürfte ich "unfallfrei" also nicht verwenden. Stern.de behauptet, als Unfallschaden gilt jede zerstörerische Einwirkung von außen. Autokaufrecht.info sagt Folgendes:
„Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“
[...]
„Unfallfrei“ ist ein Fahrzeug demnach nur dann nicht, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat. Ein Bagatellschaden schließt die Bezeichung als „unfallfrei“ dagegen nicht automatisch aus
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie verfahrt ihr beim Verkauf?
Mein Eindruck ist: wenn bei einem Händler das Wörtchen "unfallfrei" fehlt, kann man nur noch die Höhe des Schades nachfragen.
VG Markus