Rückbau auf Serienfahrwerk - Erneut zum Tüv?

  • 'nabend Zusammen :)


    Habe gerade gegooglet und wie erwartet zig verschiedene Antworten gefunden. Vielleicht kann mir einer von euch da eine klarere Antwort geben.


    Ich habe heute mein B14 ausgebaut und bin zurück auf Serie gegangen. Soweit so gut. Im Zulassungsschein Teil 2 ist soweit ich das erkennen kann, nur unter Punkt 22 das B14 mit viel Text eingetragen worden. Die Fahrzeughöhe unter Punkt 20 wurde, wenn ich das richtig erkenne, nicht geändert und dort steht eine Höhe von "1420-1500". Jetzt meine Frage, muss ich die Zusatzbemerkung bei Punkt 22 wieder austragen lassen bzw. muss ich erneut beim TÜV vorfahren?


    Im Netz liest man "ja", "nein" oder "nur wenn auch die Höhe angepasst worden ist".
    Ich würde es ja verstehen, wenn die Höhe damals mit dem GW angepasst worden ist,
    dass man nun mit der Serie wieder eine andere Höhe hat.
    Aber bei einer Eintragung als "Bemerkung und Ausnahme", würde ich als Laie sagen, brauche ich nicht.


    Vielleicht kann mir jemand von euch da etwas genaueres sagen :)


    LG
    Carsten

  • Komme gerade von der Werkstatt. Also der Tüv'er dort sagte mir, ich müsse das nicht austragen lassen. Er hätte sich da auch noch mal bei seinem Chef erkundigt und dieser hatte ihm das auch bestätigt. Wenn alles wieder auf Serie wäre, würde das ja auch mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung übereinstimmen. Ich lasse den Schein jetzt erstmal so wie er ist und bei der nächsten HU, spreche ich das noch mal an.