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  • Also ich würde in einem Auto, wo hauptsächlich Plastik an den Scheinwerfer, Blinkern und Rückleuchten verbaut wird, NIE mit irgendwelchen Lastwiderständen arbeiten!!! Die werden heiß und können im Extremfall Dein Auto abbrennen lassen. Kauf dir die originalen LED Sscheinwerfer für vorn, nehme die LED Lampen für alle Nebler ( Abbiegelicht), Blinker und Rückleuchten von Benzinfabrik ohne Lastwiderstände und warte bis VW original LED Rückleuchten herstellt. So ist zumindest mein Denkansatz. :grins:

  • Na ja, warum sollte Volkswagen für ein Modell, dass bereits seit 7 Jahren auf dem Markt ist irgendwann LED-Leuchteinheiten für den Aftermarket entwickeln. Zumal auch die originale Fahrzeugbeleuchtung von Zulieferern wie z. B. Valeo oder Bosch oder anderen Herstellern im Ausland, die hierzulande gar keiner kennt, hergestellt werden. Schon ein Hella Rücklicht hat oft nicht die Passgenauigkeit wie eines vom Originalzulieferer.
    Darum denke ich, kann man hierauf noch lange warten.


    Im Fall des 6R ist eine Umrüstung auf LED noch recht einfach, da man die Glühlampenüberwachung ja partiell und nur für die betroffenen Leuchteneinheiten deaktivieren kann.

  • Ich finde das die ganzen LED Varianten für den Polo vom Aftermarket nicht annähernd nach LED aussehen. Da sind die LED Lampen alle so groß und meist ist dann der Blinker trotzdem nur mit Glühlampe usw. Somit habe ich bei mir LED Lampen von Benzinfabrik drin und der Blinker ist perfekt. Siehe Bilder und Video von mir in folgendem Thread:


    Abigale - Toffiefee mit DSG: Schlüsselkappe 'Chrom'

  • Polofreak: Dein Bild auf Seite 95 von den original Rückleuchten kann ich nicht ganz glauben. Die "dunkle" originale Version ist definitiv mit hellerer Scheibe bei den Blinkern. Ich habe ja am GTI die dunkle version dran. Hast Du da noch Spray drauf oder eine Folie?


    Zu den LED Leuchten, kann ich nur sagen: holt Euch die LED´s ohne Widerstand. Habe ich in einem anderen thread genau beschrieben, welche Nummern ihr braucht.


    Abigale - Toffiefee mit DSG: Schlüsselkappe 'Chrom'

    Bekomme ich hier noch eine Antwort von Dir @Polofreak?

  • Also ich war beim TÜV, als die mein GW eingetragen haben. Da hat der TÜV Mensch gefragt, hat der Polo sogar LED Scheinwerfer? Ich sagte jupp. Und dann sagte ich die Blinker sind aber gekauft als LED. Das hat den absolut nicht interessiert. Und ich kann es hier nur nochmals sagen, wenn Euer Auto nicht durch irgendwelche Umbaumaßnahmen ( Auspuff super laut , Felgen breiter als Kotflügel usw.) der Polizei oder dem TÜV sofort auffällt, dann kommen die gar nicht auf die Idee, die LED Lampen anzuschauen. Es ist auch nicht übertrieben hell, wie auf den Bildern und im Video im thread abigal... zu sehen ist. Ich habe diese Variante gewählt, da Sie für mich sehr legal aussieht und nicht völlig übertrieben ist. Wem natürlich nicht 95% Wahrscheinlichkeit reichen, dass er/ sie nicht kontrolliert wird, der muss mit den Aftermarket Angeboten sich abfinden. Diese finde ich aber wesentlich auffäliger als meine Variante. Wenn man wirklich Ahnung hat, dann sieht man es nur vorn am Blinker. Alle anderen LED Lampen können nur durch Ausbau erkannt werden. :grins:

  • Denke ebenfalls, dass es den TÜV nicht wirklich interessiert, Hauptsache die Funktion bei der HU wird ausgeführt. Da hat sich vieles gelockert in den letzten Jahren. Ausgeschlagene Lager oder Rost sind weitaus gefährlicher als solche Veränderungen an den Lichttechnischen Einrichtungen. Mit dem Wissen solcher Veränderungen ist man halt bewusst ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs und riskiert mehr. Deshalb scheidet diese Variante für mich aus. Wenn es die LED-Leuchtmittel aber mal legal für die Straße gibt, bin ich sicher einer der Ersten...

  • Also solange einem niemand etwas ankreiden will und man damit nicht gerade besonder auffällig ist, ist das prinzipiell schon richtig, da interessiert das absolut niemanden ob man da Leuchtmittel verbaut hat die zugelassen sind oder nicht (sofern sie ihren Dienst unauffällig verrichten und keine Elektronikfehler verursachen).
    Sollte man jedoch einen Unfall verschulden und ein Gutachter das Auto auf mögliche Veränderungen prüfen kann das durchaus ein Grund sein wo man Probleme bekommen kann, denn laut Gesetz (StVZo) ist eindeutig festgelegt dass mit dem Einbau / Anbau nicht zulässiger Fahrzeugteile die Betriebserlaubnis erlischt, somit macht man sich (zumindest laut Gesetz) Strafbar wenn man sein Fahrzeug nachträglich mit nicht zugelassenen LED Leuchtmitteln bestückt hat und damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt.

  • Da stimme ich uneingeschränkt zu. Wenn bei einem Auffahrunfall ein Gutachter der gegnerischen Versicherung unzulässige Leuchtmittel diagnostiziert und festhält, wird die gegnerische Versicherung des Auffahrenden wohl sofort eine Chance sehen, wegen "Veränderungen an der Signaleinrichtung" eine Teilschuld in den Vorgang hinein zu interpretieren. Wenns ums Bezahlen geht, interessiert leider nur das Gesetzbuch und nicht die Wirklichkeit.

  • Sorry, wie seid ihr denn drauf? Wie viele Idioten fahren im Straßenverkehr rum und halten es absolut nicht für nötig Ihre Richtungswechsel durch blinken anzuzeigen? Und zeigt mir bitte einen Gutachter, welcher sich bei einem normalen Auffahrunfall ohne Personenschaden, die Mühe macht und nach irgendwelchen Leuchtmitteln, als Ursache des Unfalls, sucht. Er sucht viel eher nach Anbauten und nicht zugelassenen Fahrwerken usw. Ich würde sagen, die Unfälle werden zu 99% nicht durch falsche Lichtsignale verursacht, sondern durch Unaufmerksamkeit, unzulässige Rad- Reifenkombinationen oder zu tiefe Fahrwerke, welche nicht eingetragen sind. Ich kann z.B. die Leute hier im Forum absolut nicht verstehen, welche schreiben, ich habe mein GW tiefer und bin bei 3... oder 29... mm und es schleift beim scharfen einlenken vorn. Ist aber sonst ok. Wie kann man mit so etwas rumfahreen, wo der Reifen der einzige Kontakt zwischen Auto und Straße ist. Das ist für mich etwas, was zu 100% nicht geht. Ihr könnt mir ja gern einmal hinterher fahren und mir sagen, ob ihr einen Unterschied seht. Nur derjenige, welcher weiß, dasss ein LED Licht nicht langsam abdunkelt beim blinken, erkennt den LED Blinker. Alle anderen sehen da null Unterschied. Und ich habe keine LED Lichter mit irgendwelchen komischen Widerständen, damit es keine Fehlermeldung im Auto gibt. Und ja das kostet für das ganze Auto rundherum ca. 300,- EUR, aber dafür kann ich mir sicher sein, dass sie ewig halten und ordentlich leuchten, wenn ich Sie brauche. Damit meine ich nicht, dass Sie zu hell leuchten, sondern wesentlich klarer als das Standardleuchtmittel. Sorry, wenn ich jemanden hier auf den Schlips getreten sein sollte, aber das musste ich einmal los werden. :grins:

  • ich kann hier nur von meinem Auto sprechen, ich weiss nicht, ob andere Polos eine andere Elektrik haben, aber zu den Blinkerbirnen als LED in den Scheinwerfern, ist bei mir ohne Widerstände nicht möglich, denn die Tachanzeige blinkt ohne Widerstände extrem zu schnell, habe auch schon mehrere von Benzinfabrik ausprobiert, haben alle keine Widerstände in den Leuchtmitteln verbaut.


    Zu der Codererei, man kann die Lampenüberwachung zwar rauscodieren, bringt aber nichts, da der Polo eine Warm- und Kalstartdiagnose hat, damit ist nach jedem Neustart des Motors, bzw. der Zündung ein, die Fehlermeldung wieder da!


    Kann also den letzten Ausführungen nicht zustimmen, alles schon ausprobiert, ohne zusätzliche Widerstände gibt es eine Fehlermeldung der Lampenüberwachung!

  • Dann gibt es wohl Unterschiede. In den Voll-LED sind die Lastwiderstände für die Blinker schon drin. Ich hab somit nur einen einzigen Widerstand für die Bremsleuchten (rechts hinten eingebaut), da vom Steuergerät zum Bremslichtschalter ein kleiner Strom zu dessen Überwachung über die Rückleuchten abfließt. Über VCDS habe ich nur die Glühlampenüberwachung für die Brems- und Schlussleuchten abgeschaltet. Von Nebelschlussleuchte, Blinker oder Rückfahrlicht kommt bei mir keine Fehlermeldung an, scheint also gar nicht überwacht zu sein.
    @AndreasE Ich finde die Lösung, die du vorgeschlagen hast von der Idee her super. Jedoch sucht ein Sachverständiger, wenn es (z.B. bei Personenschäden) drauf ankommt, nach einem Grund, dass die Versicherung nicht bezahlen muss. Da kommt eine erloschene Betriebserlaubnis wegen unzulässiger Veränderung doch gerade recht. Dass die LEDs dem Standardleuchtmittel vielleicht sogar überlegen sind, interessiert ihn und seinen Auftraggeber nicht die Bohne. Darum ist die Sache mir noch zu heiß...

  • mal 2 dinge gerade rücken. Versicherungsschutz weg. Gibt es nicht. Die haftpflicht zahlt immer. Die tk oder vk kann es verweigern.


    Die abe des fahrzeug kann nur das kba entziehen. Dort wurde sie von vw beantragt und erteilt.


    Zurück zum thema. Ich hatte diese depo rückleuchten ( wie die original vw zubehör ) schon in den händen.


    Die sind sowas von scheisse verarbeitet. Da fragt man sich, wie bekommt sowas eine zulassung.

    Polo 1.2 TSI DSG Highline
    Bestellt 11.01.2016
    Auftragsbestätigung 19.01.2016
    Willkommens Paket 10.02.2016
    FIN auf meinauto online 12.02.2016
    Gebaut 12.02.2016
    Handbuch online 13.02.2016
    Abholtermin wurde am 19.02.2016 für den 20 03.2016 gemacht.

  • Wenn Du die Voll LED Rüllis von x2car meinst, die lösen bei mir auch die Lampenüberwachung aus!
    Ich habe nach vielen hin und her, Widerstände sind auch nicht gerade die beste Lösung, die Birne im Tacho ausgelötet, jetzt ist Ruhe mit der Nerverei, wer braucht schon diese Lampenüberwachung, besonders bei voll LED Scheinwerfer und Rückleuchten?!

    im g5 bringt es dir nix. Dort schaltet das bcm einfach die spannung ab. Stimmt der widerstand nicht, geht die lampe an und die leitungs wird abgeschaltet.

    Polo 1.2 TSI DSG Highline
    Bestellt 11.01.2016
    Auftragsbestätigung 19.01.2016
    Willkommens Paket 10.02.2016
    FIN auf meinauto online 12.02.2016
    Gebaut 12.02.2016
    Handbuch online 13.02.2016
    Abholtermin wurde am 19.02.2016 für den 20 03.2016 gemacht.

  • @Mac5:Ja die Frage war an dich gerichtet. Hier scheinen unterschiedliche Steuergeräteversionen in unseren Fahrzeugen verbaut zu sein.
    @polo_freak: Natürlich kommt die Haftpflicht für die Schäden auf, die man anderen zufügt, aber wenn sie durch unzulässige Anbauten am Fahrzeug ausgelöst worden sein können, kann einem Regressnahme durch die Gegnerversicherung drohen. Eine Betriebserlaubnis zu entziehen und eine erloschene Betriebserlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Zweiteres ist eine Folge durch unzulässige Veränderungen am Fahrzeug, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.