Infos zur Kfz-Ummeldung bei Umzug im Zulassungsbezirk

  • Zieht ihr innerhalb eines Zulassungsbezirks um, ist es lediglich notwendig, die neue Anschrift in den Fahrzeugschein (bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I, falls ihr euer Fahrzeug nach dem 1.10.2005 zugelassen habt) eintragen zu lassen. Hierzu müsst ihr nicht zwangsläufig zur Zulassungsstelle gehen. In vielen Städten kann die Änderung auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden, so dass ihr den Eintrag zusammen mit Ihrer persönlichen Ummeldung in einem Rutsch erledigen können.


    Folgende Unterlagen werden benötigt:


    - Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I des angemeldeten Kfz inklusive gültigem Eintrag zur Hauptuntersuchung (d.h. gültiger TÜV)
    - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (wird von einigen Ämtern verlangt, um die Zahl der vorherigen Fahrzeughalter erfassen zu können)
    - Gültiger Personalausweis des Halters (oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung)
    - Zusätzlich bei Entsendung eines Vertreters: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte das Formular zweimal ausdrucken) und Personalausweis des Bevollmächtigten (alternativ Reisepass und Meldebescheinigung)


    Preis:


    Als Gebühr für das Eintragen der Anschriftenänderung in eure Kfz-Papiere könnt ihr mit ca. 12 Euro rechnen. :thumbup:


    HIER findet ihr die Infos zur Ummelung in einen neuen Zulassungsbezirk